Worum geht es?
Jeder Mensch kann durch eine Erkrankung, einen Unfall oder altersbedingt kognitiv, psychisch oder körperlich nicht mehr in der Lage sein, seine Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Dann braucht er jemanden, der dies verantwortlich stellvertretend übernimmt.
Unser vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe anerkannter Betreuungsverein ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema rechtliche Betreuung sowie zur privaten Vorsorge.
Angebote
Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer, sofern die Angelegenheiten des Volljährigen nicht durch Bevollmächtigte oder andere Hilfen erledigt werden können.
Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung erfolgt auf Antrag. Die Aufgabenbereiche wie Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten, Behördenangelegenheiten und weitere Bereiche werden vom Betreuungsgericht einzeln angeordnet (§ 1814 BGB).
BetreuerInnen können Angehörige, nahestehende Personen oder beruflich Betreuende bzw. Vereinsbetreuende sein.
Die rechtliche Grundlage dafür schafft das Betreuungsgesetz, das 1992 das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht abgelöst hat. Eine weitere Reform des Betreuungsrechts gab es im Jahr 2023. Beide Reformen hatten das Ziel, die Selbstbestimmung der betreuten Menschen zu verbessern und ihnen mehr Mitspracherecht zu geben.
Auf dieser Grundlage führen unsere Mitarbeitenden ihre rechtlichen Betreuungen.
Zu den Aufgaben unseres Betreuungsvereins gehört es, ehrenamtliche rechtliche BetreuerInnen zu beraten und bei der Ausübung dieses verantwortungsvollen Ehrenamtes zu unterstützen.
Ehrenamtliche rechtliche BetreuerInnen können sich bei aufkommenden Fragen und Problemen an unseren Betreuungsverein wenden. Gerade bei Problemen mit Behörden und Institutionen oder bei Antrags- und Abrechnungsverfahren ergeben sich oftmals ganz individuelle Fragestellungen.
Es besteht zudem die Möglichkeit, sich vor Übernahme einer rechtlichen Betreuung über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten beraten zu lassen.
Es finden Einführungsveranstaltungen für ehrenamtlich bestellte BetreuerInnen sowie Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen relevanten Themen statt.
Neben Fragen rund um das Thema der rechtlichen Betreuung beraten und informieren wir auch zur Erstellung oder Ausübung einer Vorsorgevollmacht sowie zu Betreuungs- und Patientenverfügungen.
Alle Angebote sind kostenlos.
In unserem Gesprächskreis besteht für Menschen, die ehrenamtlich eine Betreuung führen, die Möglichkeit, sich mit anderen über ihre Erfahrungen auszutauschen, Anregungen zu erhalten und Neues über aktuelle Themen zu erfahren.
Der Gesprächskreis für rechtliche Betreuung im Ehrenamt findet als Online-Angebot statt.
Die Termine und Anmeldeinformationen finden Sie im Betreuer-Forum unter Veranstaltungen B•I•S•S Dortmund.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bei vorliegender Geschäftsfähigkeit einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden, sollten Sie nicht mehr über Ihre Angelegenheiten entscheiden können.
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bereits im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll. Das Betreuungsgericht ist an diesen Wunsch gebunden, wenn die Betreuungsverfügung dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft.
Mit der Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen möchten. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft und die Patientenverfügung umzusetzen ist.
Eine Beratung zur Patientenverfügung ist über die Hausärzte möglich.
Downloads
Flyer Betreuungsverein (PDF, öffnet in neuem Fenster)
Weitere Informationen bei B•I•S•S Dortmund (öffnet in neuem Fenster)
Kontakt
Betreuungsverein
SkF e.V. Dortmund
Joachimstraße 2
44147 Dortmund
Telefon: 0231 / 8610 85 0
Fax: 0231 / 8610 85 27
E-Mail: info@biss-dortmund.de
Öffnungszeiten
- Montag – Donnerstag
- 09:00 – 12:00 Uhr
- 13:00 – 16:00 Uhr
- Freitag
- 09:00 – 12:00 Uhr
Ansprechpersonen
Katarina Knorn
Fachbereichsleiterin
Querschnittsmitarbeiterin
Vereinsbetreuerin
Judith Hesselink
Vereinsbetreuerin
Birgit Klöcker-Schickentanz
Vereinsbetreuerin
Amelie Regener
Teamassistenz